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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge |
Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 851545 |
Datum | 21.08.2019 16:31 MSG-Nr: [ 851545 ] | 3658 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Feuerwehr
Brandmeldezentrale
Brandmeldeanlage
Brandmeldezentrale
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Jürgen M.Die BMAs wo ich kenne kann man ohne den Schlüssel der im Feuerwehrtresor drin ist nicht öffnen und nicht zurückstellen. Da muss die Feuerwehr dabei sein.
Ich dachte das ist so relativ einheitlich geregelt.
Aber wenn der Betreiber an der BMA nach belieben rumschalten kann ist Missbrauch Tür + Tor geöffnet :-(
Wie von Michael bereits angemerkt, öffnet die FW nicht die BMZ, sondern das FBF. Sie hat damit ein standartisiertes Bedienfeld und muss sich nicht mit den unterschiedlichsten Zentralen auskennen.
Der Gebäudeeigentümer hat aber selbstverständlich Zugriff auf die Zentrale (er ist ja auch der Eigentümer der Anlage), wie sollte er sonst die BMA z.B. für Bauarbeiten abschalten. Die Feuerwehren würden sich bedanken, wenn jedesmal Jemand anrücken müsste, um die BMZ für eine Melderschaltung zu öffnen.
Der Betreiber einer BMA muss auf sie zugreifen können und Schalthandlungen vornehmen. Er trägt dafür aber auch die Verantwortung und wenn durch seine Schalterei Jemand zu Schaden kommt, wird er sich auch vor einem Richter rechtfertigen müssen.
Natürlich kann man damit auch Missbrauch treiben. Das kann man aber auch sonst an sehr vielen Stellen (ich habe ja auch Zugriff auf die Innereien meines Fahrzeugs - auch da kann ich jede Menge Missbrauch treiben und andere gefährden).
Denke den Gedanken doch einfach mal zu Ende: wenn der Betreiber keinen Zugriff auf seine BMA hätte, wer hätte ihn dann? Wer würde die vielen Schalthandlungen vormehmen, die tagtäglich an Brandmeldeanlagen vorgenommen werden müssen? Würde man diese Aufgabe einer Behörde übertragen, würde sie zwangsweise auch die Verantwortung übernehmen...
Von dem Bürokratiemonster, das in diesem Zusammenhang entstehen würde, ganz zu schweigen...
VG Stefan
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