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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge |
Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 851547 |
Datum | 21.08.2019 17:13 MSG-Nr: [ 851547 ] | 3418 x gelesen |
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Dem kann ich mich zu 100% anschließen. Solche Fälle sind ja leider an der Tagesordnung. Als Feuerwehr könnten wir es entspannt sehen, wenn da nicht hin und wieder eine längere Suche nach dem Grund der Auslösung damit verbunden wäre. Als freiwillige Feuerwehr opfern wir damit auch noch unsere Freizeit ...
Aus eigener Erfahrung rate ich zu folgender Vorgehensweise:
1. Beim ersten mal würde ich es mit einer freundlichen aber bestimmten Verwarnung und Aufklärung versuchen. Ein kurzes Infoschreiben im ELW oder LF kann da auch hilfreich sein.
2. Beim zweiten Mal würde ich mir richtig Zeit lassen beim Erkunden und eine deftige Rechnung über die Kommune veranlassen. Muss halt mit der Gemeinde abgestimmt sein (Kostensatzung).
3. Hilft das alles nicht, sollten Kommune und/oder Bauaufsicht schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, mit der Bitte eine Überprüfung des Objektes und insbesondere der BMA durchzuführen.
Viele verstehen es schon nach Schritt 1, bei anderen muss es halt erst weh tun.
Gruß Peter
Noch ein Tipp: Lasst Euch in so einem Fall doch mal die BMZ zeigen. Da hängen oft Zettel mit Anweisungen an Angestellte, wie die BMA zurückzustellen ist -> Foto machen! Und bitte niemals an der BMZ rumfummeln, da haben wir als Feuerwehr nichts verloren. Selbst wenn der Betreiber oder Angestellte uns darum bittet, weil er sich scheinbar nicht auskennt.
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Geändert von Peter F. [21.08.19 17:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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