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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 851549 | ||
Datum | 21.08.2019 19:49 MSG-Nr: [ 851549 ] | 3122 x gelesen | ||
Was ich als Aussenstehnder den Beitraegen entnehme ist erstmal folgendes: "Betreiber der Anlage" und das was sich FW-Leute "wuenschen" - bzw. aus der taeglichen Praxis heraus fuer notwendig halten. Was mir an Information fehlt: Wenn doch so eine BMA in Betrieb genommen wird musz doch auch irgendein Vertragswerk existieren in dem die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und FW gereglt ist. Wird darin dem Betreiber dieses vorzeitiige Ruecksetzen in Eigenregie untersagt oder fehlt womoeglich eine solche Vereinbarung ? Und als naechstes waere interessant zu erfahren welche Folgen in so einem Vertrag fuer das Nichtbefolgen vereinbart sind. Ich kenne viele Vertragswerke in denen dies oder das "vorgeschrieben" wird, aber das ist oft alles nicht das Papier wert auf dem es steht, denn man kann gegen viele Regelungen verstossen ohne dasz es irgendeine Konsequenz hat. | ||||
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