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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851554 | ||
Datum | 22.08.2019 00:49 MSG-Nr: [ 851554 ] | 2815 x gelesen | ||
hallo, könnte man das in den "Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB-BMA)" aufnehmen? Die beschreiben zwar "nur" die technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. Das könnte man aber entsprechend erweitern und festlegen wie sich der Betreiber im Alarmfall in Bezug auf die Bedienung der Anlage zu verhalten hat. Falls der dann dagegen verstösst - insbesondere mit dem vorzeitigen Rückstellen - könnte man den Anschluss kündigen. Das würde, je nach Objekt u.U. bedeuten das der der Betreiber seinen Betrieb stilllegen muss. Wäre ev. ein wirksammer Hebel. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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