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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 851567 | ||
Datum | 22.08.2019 12:22 MSG-Nr: [ 851567 ] | 2528 x gelesen | ||
Sorry, aber an dieser Stelle muss ich deutlich widersprechen. In Deutschland ist die Rechtslage so, dass ausschließlich die Feuerwehr als fachkundige Stelle den Grund der Auslösung zu überprüfen hat. Fährt eine Feuerwehr aufgrund eines Anrufs wieder zurück handelt sie grob fahrlässig. Die Erfahrung zeigt übrigens, dass dies so auch sinnvoll ist, denn meistens werden Analgen zuerst zurück gestellt und dann nach dem Grund der Auslösung gesucht (wenn überhaupt). Mit den Anlagen wird leider meist sehr fahrlässig umgegangen, nach dem Motto: Ist ja eh nur wieder ein Fehlalarm. Dabei wird dann oft auch übersehen, dass es sich tatsächlich auch immer mal wieder um Entstehungsbrände handelt, z.B. das angebrannte Essen im Pflegeheim ... Gruß Peter | ||||
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