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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 851583 | ||
Datum | 23.08.2019 10:32 MSG-Nr: [ 851583 ] | 2267 x gelesen | ||
Hallo Stefan, als Beispiel wo das steht z.B. die Lehrunterlage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Einsatztaktik-fuehrung/loescheinsatz/Documents/Hinweise_Brandmeldeanlagen.pdf Es gibt sicher kein Gesetz das so etwas unmittelbar regelt, aber es kann in Deutschland als so etwas wie eine "Allgemein anerkannte Regel der Technik" angesehen werden. Ich möchte nicht der Haut des Einsatzleiters stecken, der einen BMA-Einsatz ohne eigene Kontrolle komplett abbricht und er wird dann eine halbe Stunde später zu einem Brandeinsatz alarmiert, weil der "Hausmeister" nicht beurteilen konnte, dass es irgendwo vor sich kokelt ... Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend eine Feuerwehrschule in Deutschland etwas anderes vermittelt und habe es in meiner Ausbildung (Gruppen-, Zug- und Verbandsführer incl. B4) nie anders gelehrt bekommen und habe selbst auch nie etwas anderes gelehrt. Gruß Peter | ||||
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