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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 851587 |
Datum | 23.08.2019 11:15 MSG-Nr: [ 851587 ] | 2128 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Ich bin ja eher der Kunde. Ein Kunde, der über die Jahre Ettliche Brandmeldeanlage betreute, und auch so den einen oder anderen Alarm/Fehlalarm mitgemacht hat.
1. Der Betreiber ist für die Funktion einer BMA verantwortlich - Punkt. Niemand kann ihm diese Verantwortlichkeit abnehmen.
2. Bei einem bestätigtem Fehlalarm darf der Betreiber natürlich in seiner Verantwortung die Anlage zurückstellen und Maßnahmen wie die Evakuierung zurücknehmen.
3. Bei einem Feuer ist der Betreiber natürlich berechtigt dieses zu löschen.
4. Es ist für mich als Betreiber natürlich selbstverständlich, das ich unmittelbar mit dem Alarm Kontakt mit der Feuerwehr aufnehme. Die Informationen können beispielsweise sein Fehlalarm/ wahrscheinlich Fehlalarm/ Feuer aus/ Technische Störung/ Kommt mit allem was ihr habt. So können Fahrzeuge in der Halle bleiben, bzw. Zielgerichteter kommen. So kam bei einem Arbeitgeber von mir wegen der vielen Fehlalarme immer nur ein HLF. Ich bestellte dann aber das gesamte Besteck, weil die Hütte wirklich brannte. So war die Halle teilweise zu retten.
5. Da die (verkleinerte) Feuerwehr schon mal da ist, macht diese auch einen Rundgang. Immerhin muss sie ja feststellen, ob der Alarm ein Fehlalarm war, oder der bereits gelöschte Mülleimer auslöser war.
Ich habe mir auch schon mal die Meldernummer auf den Pager schicken lassen um als Haustechniker ohne Umwege zu kontrollieren. Da hilft ungemein Fehlalarme schnell abzuarbeiten.
Macht euch nicht für etwas verantwortlich, was ihr niemals im Griff bekommen könnt. Beim Feuer ausmachen hat die Feuerwehr den Hut auf. Die Alarmierung und Evakuierung ist und bleibt Betreibersache. Wenn der Betreiber Dumm ist, ist eine Meldung ans Bauamt möglich.
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