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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge |
Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 851594 |
Datum | 23.08.2019 15:07 MSG-Nr: [ 851594 ] | 1944 x gelesen |
Feuerwehr
Brandmeldeanlage
Eure Antworten gehen an meiner Frage vorbei.
Das i.d.R. die FW den Grund der Auslösung ermitteln sollte und dass der Betreiber der BMA dies auch nicht verhindern kann, habe ich nicht in Abrede gestellt.
Nur noch mal zur Erinnerung: Du hast auf die Aussage "Die Variante mit dem Tagsüber bzw. solange regulärer Betrieb ist, der Alarm nicht direkt zur Leistelle geht fände ich für einige Stellen nicht schlecht, insbesondere bei Firmen. Würde wirkungsvoll das Ehrenamt entlasten und die Anzahl der Fehlalarme deutlich reduzieren." geantwortet, "Sorry, aber an dieser Stelle muss ich deutlich widersprechen. In Deutschland ist die Rechtslage so, dass ausschließlich die Feuerwehr als fachkundige Stelle den Grund der Auslösung zu überprüfen hat"
Und das ist halt schlichtweg falsch, wie Markus Heumann später aufgezeigt hat. Das von Tobias befürwortete Vorgehen ist als Mittel zur Vermeidung von Täuschungsalarmen in der 0833 ausdrücklich als Möglichkeit genannt.
Worauf ich hinweisen wollte ist ein Fehler, der mir in diesem Forum öfter auffällt: Ein weit verbreitetes bzw. übliches Vorgehen wird zur Rechtslage erklärt, obwohl es auch andere Möglichkeiten gibt.
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