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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 851596 | ||
Datum | 23.08.2019 15:49 MSG-Nr: [ 851596 ] | 1891 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter F. In Deutschland ist die Rechtslage so, dass ausschließlich die Feuerwehr als fachkundige Stelle den Grund der Auslösung zu überprüfen hat. Fährt eine Feuerwehr aufgrund eines Anrufs wieder zurück handelt sie grob fahrlässig. Fachlich sehe ich das auch so, aber wo gibt es dazu eine eindeutige Rechtsgrundlage oder obergerichtliche Urteile? Gruß, Stefan | ||||
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