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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 851597 | ||
Datum | 23.08.2019 15:54 MSG-Nr: [ 851597 ] | 1922 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus H. Ein "rechtliches" Beispiel: In der Zeitschrift "BrandSchutz" (Ausgabe 2/2008) stand auf den Seiten 140 - 141 ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof 5UE 1734/06 wo vom Gericht festgestellt wurde: "Ein vollständiger Abbruch des Einsatzes war nicht geboten, da aus Sicherheitsgründen Feststellungen vor Ort zu treffen waren". Das ist dann doch eine andere Situation. Natürlich darf die Feuerwehr durchfahren und kontrollieren. Die Frage ist ja, ob die FW durchfahren und kontrollieren MUSS, oder die FW aufgrund dder Kontrolle des Betreibers abbrechen DARF. M.E. darf die Feuerwehr abbrechen, wenn sie der Rückmeldung vertraut. Sie sollte das aber nicht tun, weil es gute Gründe gibt, dieses Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Betreibers regelmäßig nicht zu haben. Gruß, Stefan | ||||
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