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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge |
Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 851602 |
Datum | 24.08.2019 07:06 MSG-Nr: [ 851602 ] | 1876 x gelesen |
Brandmeldeanlage
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Feuerwehr-Anzeigetableau (BMA)
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Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn der ganze hier schon erzählte Sums von Vertragskündigung oder Bauaufsichts-Nutzungsuntersagung stimmen würde bzw. rechtlich haltbar wäre, dann hätte man das vielleicht auch in der Fachinfo berücksichtigt, ansonsten hab ich ob manchem Vorschlag hier zu dem Thema sehr geschmunzelt und es unter der Rubrik "Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung" abgelegt
Das fasse ich übrigens als persönlich beleidigend auf. Ich habe entsprechende rechtliche Mittel schon in meiner eigenen Tätigkeit als bauaufsichtlicher Brandschutzprüfer in Bayern zusammen mit der Bauaufsicht durchexerziert und es zeigte Erfolg. Ich finde der ein oder andere sollte mal darüber nachdenken, wie er hier schreibt. Es darf ja schon mal etwas flapsig sein, aber andere mit Worten wie "Sums" oder "Realitätsverlust" als blöd hinzustellen oder als hätten sie keine Ahnung, ist einfach nicht okay.
Geschrieben von Franz-Peter L.Ist die (baurechtlich notwendige) BMA als wirksam und betriebssicher nach den haustechnischen Prüfverordnungen bzw. SPrüfV (je nach Bundesland) geprüft und bescheinigt, dann wird dem Betreiber nur mehr als schwer beizukommen sein.
Diese Prüfung durch einen Prüfsachverständigen findet (zumindest in Bayern) genau ein mal bei der Erstabnahme statt. Die Wiederholungsprüfungen und vierteljährlichen Wartungen werden durch Sachkundige vorgenommen (in der Regel die Firma die auch die Anlage eingebaut hat und in einer finanziellen Abhängigkeit zum Betreiber steht). Im Bauordnungsrecht werden aber nicht nur die Baugenehmigung und die damit verbundenen Abnahmen überwacht, sondern auch der Gebäudebetrieb. Von entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten wird nur meist kein Gebrauch gemacht. Sei es weil man die Wege und Möglichkeiten nicht kennt, nicht zusammenarbeitet oder schlicht und ergreifend keine Lust hat sich um die berechtigten Belange der Feuerwehr zu kümmern ...
Geschrieben von Franz-Peter L.Auch der als erzieherische Maßnahme angedachte Kostenfaktor durch lange Alarmverfolgung kann auch nach hinten los gehen.
Ich habe nicht gesagt, dass man das endlos ausdehnen soll. Ich selbst habe es nur schon oft erlebt - insbesondere bei Altanlagen - dass eben auch über den Ereignisspeicher bei einer internen Rückstellung an der BMZ nichts mehr auszulesen war. Und in einem solchen Fall halte ich es für durchaus angebracht, dass man richtig erkundet, um dem Betreiber auch bewusst zu machen um was es geht. Das darf dann - aus meiner persönlichen Sicht - ruhig auch mal im Geldbeutel weh tun. Hierzu braucht es nur auch eine entsprechende Kostensatzung der Kommune und den politischen Willen es durchzusetzen. Solange die Kommune aber nur daran interessiert ist, nicht mit den Betreibern in Konflikt zu geraten und die "ehrenamtlichen der Feuerwehr" das mitmachen, wird sich auch bei Betreibern nichts ändern.
Geschrieben von Franz-Peter L.Vielleicht ist es aber auch sinnvoll, statt sich / über den Betreiber nur zu schreiben, auch mal miteinander zu reden und den Betreiber auf die Nachteile der eigenen Alarmverfolgung hinzuweisen. Vielleicht versteht er dann auch das Prozedere ezwas eher. Dies kann man dann sauber dokumentieren und hat für den nächsten Alarm eine Handlungsgrundlage. Ansonsten empfielt es sich vielleicht, feuerwehrintern auch mal BMA auszubilden, dann schafft es Feuerwehrs ja vielleicht auch, den Ereignisspeicher am FAT auszulesen. Ansonsten kommt halt der BMA-Verantwortliche der Firma ran und liest den Ereignisspeicher der BMZ aus. Bis dahin erfolgt eine Alarmverfolgung nur stichprobenartig und auf Sicht,
Wäre schön, wenn es so einfach wäre. Meine Erfahrungen sind da vollkommen andere. Vielleicht war ich ja auch nur zufällig in Regionen tätig, wo die Betreiber sich nicht für ihre BMA interessieren und meinen das wäre eine Anlage der Feuerwehr. Oder wo einfach niemand zu erreichen ist. Oder sich erst nach 2 Stunden ein Hausmeisterdienst aus Hinterwieslharing mit schlechten Deutschkenntnissen meldet ... oder oder oder
Meine Erfahrungen (und das sind nicht wenige) sind leider andere. Und im Umgang damit habe ich immer wieder festgestellt, dass nur das geschriebene (rechtssichere) Wort oder auch finanzielle Rechtsmittel zu einem Umdenken führen. Aber auch dies natürlich immer mit dem entsprechenden freundlichen aber bestimmten Auftreten. Einen Mitarbeiter des Betriebes Nachts um 02.00 Uhr lautstark rund zu machen oder ihm eine freundliche Einweisung in "seine" BMA zu geben, machen keinen Sinn.
mit kameradschaftlichen und konstruktiven Grüßen
Peter
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