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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 851608 | ||
Datum | 24.08.2019 21:49 MSG-Nr: [ 851608 ] | 1785 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter F. Ich behaupte mal, dass das was seit Jahrzehnten an Feuerwehrschulen ausgebildet und durch entsprechende Hinweise und Schulungsunterlagen dokumentiert ist, als allgemein anerkannte Regel der Technik gesehen werden kann. Im Schadensfall würde sich jeder (Staats-)Anwalt mit Genuss darauf stürzen ...Allerdings stand das in den Verträgen (mit der Feuerwehr ) noch nie drin. Genau so wenig, wie in den Anschlussbedingungen. Da steht Sinngemäß überall drin, "Der Betreiber ist für Errichtung und Betrieb der Anlage vollumfänglich verantwortlich" Wenn der Betreiber die letzten Meldungen löscht, hat die Brandanlagenfirma etwas falsch gemacht. Das ist aus gutem Grund nicht zulässig. Eine Löschung dieser daten könnte als Verschleierung einer Straftat und vernichtung von Beweismitteln gedeutet werden. Die Feuerversicherung freut sich über solche Sachen sehr und versagt deshalb gerne den Versicherungsschutz. | ||||
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