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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge |
Autor | Mark8us 8H., Schwabach / Bayern | 851626 |
Datum | 26.08.2019 12:26 MSG-Nr: [ 851626 ] | 1449 x gelesen |
1. Pressemeldung
2. Persönliche Mitteilung (über myForum)
Geschrieben von Peter F.Die Möglichkeiten sind hier als sehr begrenzt zu betrachten, denn dies ist nur möglich, wenn sich entsprechend qualifiziertes Personal rund um die Uhr im Objekt befindet und das in doppelter Besetzung. In der Regel geht das nur mit speziell geschultem Sicherheitspersonal und/oder Werkfeuerwehr.
Gemäß VDE 0833 ist nur von eingewiesenen Personen die Rede. Qualifiziertes Personal in doppelter Besetzung, als speziell geschultes Sicherheitspersonal und/oder Werkfeuerwehr, geht deutlich über die Forderung nach eingewiesenem Personal hinaus.
Geschrieben von Peter F.Siehe auch hierzu entsprechende Schreiben der obersten Bauaufsichten.
Von der OBB in Bayern ist mir hier kein Schreiben bekannt. Kann man diese Schreiben etwas spezifizieren?
p.s. Für die Werkfeuerwehr ergibt die Betriebsart PM nur bedingt Sinn. Diese muss nach 3 Minuten an jeder Stelle des Betriebsgeländes sein. Plus Erkundung kann demnach innerhalb von 3 Minuten keine Alarmweiterleitung abgebrochen werden, gleiches gilt auch für geschultes Sicherheitspersonal an einer Pforte oder ähnliches.
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