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RubrikEinsatz zurück
ThemaBMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-()39 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)851628
Datum26.08.2019 13:07      MSG-Nr: [ 851628 ]1394 x gelesen

Hallo,

es war sicher nicht meine Absicht, Dich persönlich zu beleidigen. Aber wenn Du den von mir so bezeichneten "Sums" auf Deine Aussagen beziehst, bist Du vielleicht selbst nicht so ganz überzeugt davon. Dazu aber später mehr.

Geschrieben von Peter F.Diese Prüfung durch einen Prüfsachverständigen findet (zumindest in Bayern) genau ein mal bei der Erstabnahme statt. Die Wiederholungsprüfungen und vierteljährlichen Wartungen werden durch Sachkundige vorgenommen (in der Regel die Firma die auch die Anlage eingebaut hat und in einer finanziellen Abhängigkeit zum Betreiber steht). Im Bauordnungsrecht werden aber nicht nur die Baugenehmigung und die damit verbundenen Abnahmen überwacht, sondern auch der Gebäudebetrieb.

Stimmt (fast, bis auf die Wiederholungsprüfungen nach wesentlicher Änderung auch durch den Prüfsachverständigen). Aber warum hat das denn der Gesetzgeber dann genauso festgelegt? Er hat explizit für die Elektrosachen (und Wandhydranten) die Sachkundigen-Wiederholungsprüfung zugelassen. Hast Du Dich beim Gesetzgeber da schon mal drüber beschwert? Und die in Normen festgelegten Wartungen, hast Du da schon mal versucht, über den Normenausschuss Einfluss drauf zu nehmen oder eine Änderung zu veranlassen? Ggf. über den LFV, der in Sachen BMA ja sehr rührig ist?

Geschrieben von Peter F.Ich habe nicht gesagt, dass man das endlos ausdehnen soll.
Stimmt, endlos hast nicht geschrieben, aber das Geschrieben von Peter F.Beim zweiten Mal würde ich mir richtig Zeit lassen beim Erkunden und eine deftige Rechnung über die Kommune veranlassen. klingt schon etwas nach dem Vorsatz einer finanziellen "Schädigung" oder etwa nicht? Vor allem, wenn der Vertreter des Betreibers (ggf. vor Zeugen) klar einen Auslösebereich benennt und diesen vielleicht schon kontrolliert hat?

Ausgang der ganzen Diskussion war doch das Quittieren eines BMA-Alarms durch Personal des Betreibers. Darüber hinaus hat gemäß Einsatzbericht das Personal des Betreibers der Feuerwehr den Hinweis zum Auslösebereich gegeben. Im zweiten Einsatzbericht wird zudem noch angegeben, dass sich die Firma um eine Überprüfung der BMA gekümmert hat.
Aus diesen Aussagen zu schließen, dass hier die bestehende BMA nicht wirksam und betriebssicher sein sollte, halte ich für seltsam. Und dass das reine Quittieren des BMA-Alarms durch Personal des Betreibers (trotz Angabe des Auslösebereiches) hier gleich als strafrechtlich relevant bezeichnet wird, oder gleich der Kündigungswunsch (von was auch immer und wie auch immer?) kommt, ist für mich einfach Realitätsverlust (gerne auch Wahrnehmungsverzerrung) aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung, wie ich sehr oft ironisch (und meist treffend) zu sagen pflege.

Wenn Du Dich von meinen Formulierungen "Sums" oder "Realitätsverlust" persönlich beleidigt fühlst, dann kann das durchaus so sein. Aber sei doch mal ehrlich, es kam hier mehrfach die Frage nach "rechtlichen Grundlagen" auf, die meist unbelegt beantwortet wurde. Im Gegenteil, das Schießen in den Nebel hat sich von einem Beitrag zum nächsten gefühlt noch verstärkt. Deshalb frage ich dich ganz klar:
Geschrieben von Peter F.Das still legen einer BMA ist grundsätzlich möglich, ohne dass dies in den TAB geregelt ist. In den TAB steht ohnehin schon zu viel drin, was da nicht rein gehört und z.B. über die Normen schon geregelt ist. Die Stilllegung muss, wenn es rechtssicher sein soll, über das Bauordnungsrecht erfolgen.
Wie lege ich eine als wirksam und betriebssicher bescheinigte BMA rechtssicher über das Baurecht still, wenn es sich wie im Anfangsbeitrag geschrieben - um das Quittieren eines Alarms durch Personal des Betreibers handelt?
Geschrieben von Peter F. Ich habe entsprechende rechtliche Mittel schon in meiner eigenen Tätigkeit als bauaufsichtlicher Brandschutzprüfer in Bayern zusammen mit der Bauaufsicht durchexerziert und es zeigte Erfolg. Dann kannst Du ja sicher auch die Fragen zu den rechtlichen Grundlagen für diesen Durchexorzismus beantworten. Gab es da vielleicht einige vom Ursprungsbeitrag abweichende Voraussetzungen?
Den Stellenwert des Themas BMA für die Feuerwehren kann man durchaus deutlich an der Beteiligung der Feuerwehr z.B. im zuständigen Normenausschuss erkennen. Wenn dazu dann noch in einem Fachforum äußerst schwammige und ungreifbare Aussagen und Angaben kommen, die sich vielleicht auf Einzelfälle beziehen können, welche mit der hier genannten Ausgangssituation nichts zu tun haben, dann ist das alles andere als hilfreich. Leute, die mit BMA noch weniger zu tun haben als Baurechtskenner, geben dann feuerwehrmeinungsübliche Aussagen weiter, untermauert mit geschwurbelten Hinweisen auf dazu gibt es auch irgendwas aus dem Baurecht oder aus dem Strafrecht, ohne wirklich Butter bei die Fische geben zu können.
Wenn dann diese Aussagen hilfesuchend vom Betreiber an Planer und Sachverständige weitergeleitet werden, platzt so manche Traumblase durch fehlende Grundlagen. Dann zitier ich auch gerne meinen Baurechtsprofessor, der uns zu solchen Gelegenheiten immer gelehrt hat gschrieben is gschrieben, und babblt is g`schissn.

Nix für ungut,
Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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