Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Interspiro Grundüberholung 10 Jahre | 11 Beiträge |
Autor | Step8han8 S.8, Birstein / Hessen | 851706 |
Datum | 29.08.2019 11:45 MSG-Nr: [ 851706 ] | 1554 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von ---Volker Clemens--- Das verstehe ich jetzt nicht. Die Unfallversicherung weist ja extra auf die Hersteller spezifischen Anweisungen hin.
"Gibt der Hersteller in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) gegenüber den
Vorgaben der Tabellen 4 bis 11 strengere oder für Fluchtgeräte abweichende Vorgaben
an, sind diese zu beachten." S. 69
Was ist daran nicht zu verstehen?
Gibt der Hersteller z.B. vor das der Druckminderer des PA alle 4 Jahre grundüberholt werden muss, dann gelten diese 4 Jahre.
Gibt der Hersteller aber nun z.B. für die Grundüberholung des Druckminderers 8 Jahre an, so gelten die 6 Jahre der UVV.
Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr.
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