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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851774 | ||
Datum | 02.09.2019 10:50 MSG-Nr: [ 851774 ] | 3734 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Christian R. Ich halte das für Geheimnisverrat durch die Feuerwehr (also die kontrollierenden Kameraden). Die Wohnung ist ein verfassungsmäßig geschützter Raum. mit dieser Argumentation dürfte dann die Feuerwehr z.B. beim Fund eines offenden Benzinkanisters in einer Brandwohnung die Polizei darüber auch nicht informieren. Oder? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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