Guten Tag
Geschrieben von Henning K.
Und natürlich spielen da auch heute schon die Krankenkasse eine wichtige Rolle, immerhin müssen die das ganze Konstrukt ja bezahlen.
In BaWü gem. § 5 des RDG-BaWü der bundesweit einmalige (?) berühmt-berüchtigte Bereichsausschuß für den Rettungsdienst, in dem Krankenkassen und HiOrgs zusammensitzen.
Infos dazu:
-> SQP-BW Bereichsausschuss für den Rettungsdienst
[...] In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (Bereichsausschuss) gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich, höchstens je sieben Vertreter, an. Ferner können die Leistungsträger (nach § 2 Absatz 1 RDG) im Rettungsdienstbereich, die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, mit einem Vertreter an den Sitzungen des Bereichsausschusses beratend teilnehmen. [...]
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [02.09.19 12:59] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |