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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 851811 | ||
Datum | 03.09.2019 10:00 MSG-Nr: [ 851811 ] | 2577 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. Spaß beiseite. Aus meiner Sicht als Löschknecht: Selbst dann würde ich den anwesenden Streifenhörnchen erstmal nichts weiter sagen. Tatsachenmeldung an den zuständigen Führer, vielleicht noch mit dem Hinweis, dass der Wohnungsbesitzer durchaus ein Interesse haben könnte, dass die Polizei nicht in die Wohnung geht. Gab es hier schon mehrfach in Industriebauten. Und auch wenn es in einer Wohnung wäre, bei einem Feuer gibt es für die Polizei keinen Grund eine Wohnung nicht zu betreten. Stichwort Schadenfeuer. Und dem Löschknecht sollte klar sein, das er die nächsten Tage einen Drogentest unter Umständen nicht besteht :-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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