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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() ![]() | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 851841 | ||
Datum | 03.09.2019 23:52 MSG-Nr: [ 851841 ] | 2408 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. Das steht ganz klar, dass Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Und wieso sollte eine nicht unerhebliche Straftat ein schutzwürdiges Geheimnis darstellen? Im hier schon veröffentlichten Schriftstück steht, dass es diesbezüglich kaum oder keine Rechtssprechung gibt... warum wohl? Mal abgesehen davon, dass es völlig lebensfremd wäre, im konkreten Fall nichts zu unternehmen und sich auf vermeintliche Gesetze zu berufen, die evtl. gar nicht greifen. Und Strafvereitelung durch Unterlassen wirst du nicht im Text finden. Dafür bräuchte man wohl mal einen Kommentar... wie für den Geheimnisverrat auch. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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