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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Winterreifenpflicht - Vorsicht vor Lücken bei den Ausnahmen - v.a. für den RD. | 18 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 851915 | ||
Datum | 07.09.2019 07:46 MSG-Nr: [ 851915 ] | 1630 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Nein, "echte Winterreifen" sind nicht vorgeschrieben! Bis zum 30. September 2024 reichen auch M+S-Reifen, sofern diese vor dem 01. Januar 2018 hergestellt wurden. steht im verlinkten Artikel... Geschrieben von Henning K. Es gibt also durchaus Einschränkungen, wenn man die Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt: danke für die Ergänzung - im langen Original-Text steht das bei mir auch ... (hab aber jetzt nochmal deutlicher darauf hingewiesen, weil das sicherlich viele überlesen...) Geschrieben von Henning K. Im Übrigen läuft zum 01. Juli 2020 noch eine weitere Übergangsregelung ab: Uuups, das war mir so gar nicht aufgefallen... - hast Du die Quelle auf die Schnelle? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Ulrich C. [07.09.19 07:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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