alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikJux + Tollerei zurück
Themaein herrenloser Wasserwerfer9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852275
Datum26.09.2019 08:30      MSG-Nr: [ 852275 ]1563 x gelesen

Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
(...)
c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt;
Das ist bei einer firmeninternen Überführung wohl nicht zutreffend.

Geschrieben von Henning K.Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt?Daher: Ja, werden wohl gelten.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.09.2019 13:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.09.2019 15:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.09.2019 09:08 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 25.09.2019 09:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.09.2019 10:07 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 25.09.2019 10:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.09.2019 09:44 Hara7ld 7S., Köln
 25.09.2019 12:44 Timo7 S.7, Alzey
 25.09.2019 23:03 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2019 08:30 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 26.09.2019 08:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler

0.363


ein herrenloser Wasserwerfer - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt