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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dritter Stellplatz ohne Förderung (Bayern) möglich? | 15 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852328 | ||
Datum | 29.09.2019 06:41 MSG-Nr: [ 852328 ] | 2545 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel M. Bestimmte Anhänger können aber auch für einen Stellplatz herangezogen werden. Oder man kauft sich noch ein altes TSF oder zweiten MTW, lässt vom KBR bestätigen das dieses Fahrzeug notwendig ist und läßt sich den dritten Stellplatz auch fordern. Zitat:"4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr auf-rechtzuerhalten oder zu verbessern; sie müssen ferner fachlich notwendig und wirtschaftlich sein. Bei der Stellplatzförderung ist es nicht erforderlich, dass es sich bei dem Fahrzeug, das auf diesem Stellplatz untergebracht werden soll, um ein förderfähiges Fahrzeug handelt; ausreichend ist, dass das Fahrzeug für die Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz und bei der technischen Hilfeleistung erforderlich ist." https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/ca/f3/caf36f46-d0a9-425f-85ad-683bd5b5804d/2018-12-18_richtline-feuerwehrforderung.pdf | ||||
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