Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Dritter Stellplatz ohne Förderung (Bayern) möglich? | 15 Beiträge |
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 852394 |
Datum | 01.10.2019 22:10 MSG-Nr: [ 852394 ] | 1549 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Tragkraftspritzenfahrzeug
Brandschutzbedarfsplan
Mannschaftstransportwagen
Kreisbrandrat
Tragkraftspritzenfahrzeug
Geschrieben von Alexander H.Warum?
Ich glaube dir ist die Bedeutung eines Brandschutzbedarfsplan nicht so richtig klar. Das Schutzziel wird durch die politisch Verantwortlichen bestimmt. Zur Umsetzung des Schutzziel wird der Brandschutzbedarfsplan aufgestellt und in aller Regel durch die Verantwortlichen beschlossen.
Wenn da jetzt ein KBM (KBR oder wie auch immer) kommt und meint: "Nö die brauchen aber noch einen TSF und einen MTW" dann läuft aber grundsätzlich was schief. Dann würde ja der BSBP nicht stimmen und die Verantwortlichen hätten Unsinn beschlossen.
Das mal zum Grundsätzlichen.
Im vorliegenden Fall ist man m.M. für ein 1000 Seelen-Dorf mit LF10 und MTW schon mehr als gut aufgestellt. Den KBR, KBM,... der da noch ein TSF begründet möchte ich sehen.
Gruß Ralf
Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert
Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|