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ThemaDritter Stellplatz ohne Förderung (Bayern) möglich?    # 15 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)852395
Datum02.10.2019 02:25      MSG-Nr: [ 852395 ]1687 x gelesen

Hallo,
der KBR (oder der von ihm bestellte KBI oder KBM) berät die Gemeinde, insofern darf er zwar die Meinung haben, dass der Gemeinde vielleicht ein zusätzliches Fahrzeug gut täten könnte, aber festlegen/feststellen im Sinne von bestimmen dass die Gemeinde was braucht, darf er da nix.
Die Feststellung des Bedarfs im Sinne des BSBP nach VollzBekBayFwG, sofern die Gemeinde überhaupt die grundsätzlich nicht gesetzlich geforderte BSBP macht, ist und bleibt Sache der Gemeinde.

Wenn der KBR in seiner Beratung beim Gemeinderat/BGM auf taube Ohren stößt und meint, die Gemeinde fährt mit ihrer minimalistischen Vorhaltung gefährlich nahe am thermischen Totalverlust der Ortschaft, dann kann er sich ja ganz vertrauensvoll an die zuständige Kommunalaufsicht wenden,

Der BSBP wird übrigens nicht ad absurdum geführt, weil die Gemeinde ja das Fahrzeug kauft und nicht die Feuerwehr selbst. Insoern ist der politische Wille, der das Fahrzeug kauft, auch der gleiche politische Wille, der die Bedarfsplanung macht. Die BSBP kann ja dann ggf. an den nun festgestellten Bedarf eines weiteren Fahrzeuges angepasst werden. Und da die Gemeinde ja schließlich nix kauft, was fachlich/wirtschaftlich nicht nötig ist, sollte der Nachweis der Notwendigkeit kein Problem darstellen.

Wenn es nun darum geht, eine Förderung zu erhalten, dann gibt es da zu Recht die Hürden, dass auch die fachliche Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen sind. Hürden, die aber in offener und ehrlicher Zusammenarbeit der Beteiligten (Gemeinde, KBR, Bezirksregierung) problemlos übersprungen werden können.
Diese Hürden dämpfen auch glücklicherweise etwas das dörfliche Wettrüsten und die dauernden SchwanzFahrzeugvergleiche der Nachbargemeinden

Ansonsten kann die Gemeinde, sofern ausreichend flüssig (oder auch als Erpressungsopfer der Wählergemeinschaft Feuerwehr) ja gerne kaufen was sie will, auch einen MTW für jeden FA einzeln. Sie bekommt ihn dann nur (zu Recht) nicht gefördert und muss sich ggf. dann zu Recht auch vor der Kommunal-/Finanzaufsicht wegen der Verschwendung öffentlicher Gelder rechtfertgen.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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