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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaNetzersatzanlagen - Technik/Ausbildung21 Beiträge
AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern852557
Datum13.10.2019 10:09      MSG-Nr: [ 852557 ]1976 x gelesen

Hallo Alexander,
Geschrieben von Alexander H.Hast du dir dein verlinktes pdf mal selbst durchgelesen?

Selbst in deinem beschrieben Szenerio Feuerwehrhaus steht.
Zitat:"Das Umschalten des Gebäudes oder der Anlage von öffentlichen Netz auf Fremdeinspeisung ist ausschließlich einer für die elektrotechnische Infrastruktur des Gebäudes verantwortliche Person(bspw. Hauselektriker, beauftragte Elektrofachkraft) vorbehalten."

Eine eingewiesene Person reicht nur, wenn du mit deinem Stromerzeuger kommst und Licht etc für die Einsatzstelle machst.


Ja, hab ich.
Auch nicht ganz richtig/vollständig.
Geh bitte auf Seite 12 mit Fußnote 9 (1. und 2 Absatz).

"Sofern also eine EuP von einer EFK der HiOrgspeziell hierzu regelmäßig in Theorie und Praxis unterwiesen wurde, kann auch die EuP die Umschaltung auf Gebäudeeinspeisung im eigenen Gebäude (Wache / Unterkunft)9vornehmen."

Deshalb verstehe ich das so:
Die eigene(!) Anlage kann durch die EUP bedient werden, wenn sie eingewiesen und beauftragt wurde.
Es ist natürlich klar, dass die Anlage regelmässig geprüft ist, alle Nachweise für Schulung etc. vorliegen, man eine Elektrofachkraft (z.B. Elektriker im Ort) erreichen kann....
Bei der Nachbarwehr schaut es anders aus - ja, dann bräuchte man den "Hausmeister" mit Lizenz oder die Elektrofachkraft.

Mit der fürs Gebäude verantwortlichen Person, denke ich, will man verhindern, dass man in eine ungeprüfte Anlage einspeist oder den Zustand der Anlage oder Strombedarf nicht kennt. Hier müsste dann die Elektrofachkraft erst die Prüfung vornehmen. (Seite11, Abs.4)

Passt jetzt die Zusammenfassung?
(Die Frage, ist das für andere Betreiber/Bundesländer gültig?)

Gruß
Dirk

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