Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 852638 |
Datum | 17.10.2019 14:34 MSG-Nr: [ 852638 ] | 3182 x gelesen |
Hallo!
Geschrieben von Marc S.Hier ist sicherlich die Politik gefordert Anreize zu schaffen, damit es wieder eine Ehre ist, in der Feuerwehr freiwillig aktiv zu sein oder wir steuern langfristig in Richtung Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften bzw. Berufsfeuerwehren, die dann die Sicherheit sicherstellen.
Das geht dann aber nur mit einer finanziellen Umlage (höheren kommunalen Steuern)
Man könnte es aber auch so lösen wie in manchen Kantonen der Schweiz.
Vielerorts besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Dienstleistung, und dies sowohl für Männer als auch Frauen.
Eine Ersatzabgabe für den Feuerwehrdienst, in je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlicher Höhe, hat die Person zu zahlen, die keinen Dienst leisten kann (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) oder will.
Zum Beispiel zahlt man als "Feuerwehrpflichtersatz" im Kanton Aargau zwei Promille des zu versteuernden Jahreseinkommens (mindestens 30 Franken, höchsten 300 Franken.
In der Gemeinde Cazis, Kanton Graubünden liegt der "Feuerwehrersatz" bei 250 Franken.
Natürlich gibt es hier Ausnahmen für Schüler, Studenten, Behinderte usw.
Und wenn dann das Geld ausschließlich für die Gemeindefeuerwehr verwendet wird (weiß da eine genau Bescheid?) ist das eine sehr gute Sache.
Ich rechne mal kurz für unsere Gemeinde. 250CHF ca. 225. Dann stünden uns etwas über 24.500,-- jährlich zur Verfügung. (Schüler, Rentner, Kranke usw... habe ich, soweit bekannt, berücksichtigt).
Das ist schon eine nette Summe mit der man arbeiten kann. In größeren Gemeinden kommt da schon ordentlich was zusammen. :-)
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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