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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnfertigung von EInsatzbildern    # 38 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern852681
Datum20.10.2019 19:39      MSG-Nr: [ 852681 ]3924 x gelesen
Infos:
  • 21.10.19 FW-Magazin: Was Ihr beim Fotografieren von Einsätzen beachten müsst

  • Grüß Dich,

    ich versuch mal hier ein wenig weiter zu helfen.

    1. Schauen wir uns mal an, was der normale Bürger darf:
    Wenn ich auf der Straße spazieren gehe, darf mich dann ein anderer Bürger einfach so fotografieren? Hier kommt ein ganz klares JA! Nach § 22 Kunsturherberrechtsgesetz darf der das Foto aber nicht veröffentlichen. Das unbefugte Veröffentlichen würde hier sogar eine Straftat darstellen. Ganz vereinfach gesagt: Foto fürs eigene Fotoalbum machen (Sogenannte private Zwecke) --> OK (ich habe in der Regel auch keine Chance mich dagegen zu wehren)! Foto dann auf Facebook einstellen oder in einer großen WhatsApp-Gruppe verbreiten --> Straftat!

    Einschränkungen findet das Fotografieren noch im § 201 a StGB, hier ist das Fertigen und auch Verbreiten von Fotos, die den höchstpersönlichen Lebensbereich berühren unter Strafe gestellt. Das wird von Jugendlichen oft vergessen, aber das ist knallhart so, wer den Klassenkameraden, der vollgekotzt in der Ecke schläft fotografiert begeht eine Straftat. Und wer das Foto an einen Kumpel weiterschickt ebenfalls! Und ab 14 ist man da halt dabei.

    2. Was darf die Presse?
    Da bin ich nicht ganz so fit, aber vereinfacht gesagt unterscheidet man hier zwischen Personen der Zeitgeschichte (Bundeskanzler, Fußballstar...), die fotografiert werden dürfen und anderen Personen, die man nicht fotografieren darf. Als Feuerwehr im Einsatz werden wir oft zu sogenannten "relativen Personen der Zeitgeschichte", das heißt im Zusammenhang mit dem Einsatz dürfen wir fotografiert werden und es dürfen auch Bilder, auf denen wir einwandfrei erkannt werden veröffentlicht werden. Ein reines Portraitfoto von mir, auf dem von dem Einsatz nichts mehr zu sehen ist, das dürfte die Presse von MIR, als einfachen Löschknecht auch nur mit Einwilligung veröffentlichen. Vom Kommandanten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Feuerwehr dann wieder schon.

    3. Kann es denn eigentlich sein, dass wir als Feuerwehr weniger dürfen als der normale Bürger?
    Auch hier ein ganz klares JA! Das Grundgesetz und die darin enthaltenen Grundrechte verstehen sich als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. Die Feuerwehr ist Teil der Exekutive und damit Teil des Staates. Wenn wir also in Grundrechte eingreifen, dann brauchen wir eine Rechtsgrundlage. Das Anfertigen von Bildern könnte in das aus Art. 2/I und 1/II GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) in den Ausprägungen "Recht auf informelle Selbstbestimmung" (RIS) und "Recht auf Privat- und Intimsphäre" (PIS) eingreifen.

    Vom Fragesteller wurde hier schon erwähnt, dass die Polizei hier eine (eigentlich sogar mehrere) Rechtsgrundlagen zur Beweissicherung hat, die sich aus der StPO ergeben.

    Außerdem hat die Polizei weitere Rechtsgrundlagen zur Dokumentation und zur Gefahrenabwehr in den Landespolizeigesetzen.

    Aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz kennen wir hier keine Rechtsgrundlage, was uns zum nächsten Punkt bringt.

    5. Wie gehe ich als Feuerwehr beim Anfertigen von Bildern vor?
    Die einfachste Möglichkeit ist einfach nicht in die Rechte anderer einzugreifen. Wenn ich jetzt also die Situation bei einem Verkehrsunfall dokumentieren möchte, dann muss ich einfach darauf achten, dass keine personenbezogen Daten auf dem Bild sind. Also vereinfacht gesagt: keine Gesichter, kein Autokennzeichen, kein besonders auffälliges Auto, das es nur einmal im Landkreis gibt, keine Firmenaufschrift.

    Wenn ich eine Wohnungstüre manipulativ öffne und ein vorher/nachher Bild machen möchte, dann fotografiere ich zwar in einer Wohnung, aber auch hier muss ich einfach schauen, dass das Bild keine Eingriffsqualität bekommt. Ich schaue halt einfach, dass auf dem Bild nur die Tür und der Türrahmen drauf sind und fertig.

    --> Kein Eingriff, damit brauche ich auch keine Rechtsgrundlage!

    Die zweite Möglichkeit ist die Einwilligung des Betroffenen! Das kann klassisch schriftlich geschehen, ich kann aber auch vor Zeugen ganz höflich fragen, ob es den Betroffenen stört, wenn ich ein Foto von dem Auto (der Tür...) mache.

    Die dritte Möglichkeit ist die vermutete Einwilligung oder die Geschäftsführung ohne Auftrag. Ein Beispiel hierzu wäre der Sanitäter, der Fotos vom Unfallopfer in der Auffindesituation macht und die Fotos dem Arzt im Krankenhaus zeigt. Hier dienen die Fotos der Behandlung, die mutmaßlich im Interesse des Betroffenen liegt. Dass ich die Fotos dann nicht verbreiten oder veröffentlichen darf ist ja fast selbsterklärend!

    Es besteht auch noch die Möglichkeit die Polizei um die Dokumentation zu bitten. Bei Platzverweisen etc. greifen wir ja auch gerne auf die Polizei zurück, weil die die besseren Rechtsgrundlagen hat, warum auch nicht hier. Bei Luftbildern hat man das jahrzehntelang so gemacht, dass man auf die Fotos vom Polizeihubschrauber zurückgegriffen hat, weil man einfach keine eigene Drohne hatte.

    Zu guter Letzt müssen wir uns dann noch an die eigene Nase fassen und uns fragen, ob wir die Fotos wirklich zur Dokumentation oder zu Schulungszwecken brauchen, oder ob wir die Fotos auch zur Öffentlichkeitsarbeit verwenden wollen. Hier gibt es ein paar einfache Regeln zu beachten, um auf lange Sicht keinen Ärger mit der Presse zu bekommen:
    - eigene Pressemeldungen/Einsatzmeldungen in Facebook, auf der Homepage... erst nach mehreren Stunden veröffentlichen und nicht unmittelbar nach dem Einsatz.
    - keine "Sensationsfotos" veröffentlichen, die nur wir als Feuerwehr mit der Drehleiter, einer Drohne, direkt innerhalb der Absperrung... machen können und die der Presse nicht möglich sind.

    Ich selber komme beruflich nicht aus dem Bereich Pressearbeit, mache aber die Pressearbeit für eine kleine Hilfsorganisation und bin mit den einfachen Regeln immer gut gefahren und ich weiß von einer Pressestelle meiner (relativ großen) Behörde, dass diese Punkte immer wieder zu Schwierigkeiten führen.

    Schönen Gruß

    Stefan

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