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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 852693 | ||
Datum | 21.10.2019 09:04 MSG-Nr: [ 852693 ] | 2574 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Geschrieben von Manfred B."Der §201a StGB" Der gilt aber nicht für DIE Feuerwehr. Für DIE Feuerwehr gilt das Grundgesetz. Das wurde hier auch schon geschrieben. Will DIE Feuerwehr gegen das Grundgesetz "verstoßen" braucht es eine gesetzliche Grundlage und die fehlt. Dann klär uns mal bitte auf, in wie weit sich DIE Feuerwehr von einem normalen Bürger unterscheidet. | ||||
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