Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8K., Attendorn / NRW | 852697 |
Datum | 21.10.2019 13:28 MSG-Nr: [ 852697 ] | 2320 x gelesen |
Infos: | 21.10.19 FW-Magazin: Was Ihr beim Fotografieren von Einsätzen beachten müsst
|
Feuerwehrdienstvorschrift
aus der FwDV 100
3.3.4
[...]Auch zur eigenen Kontrolle sollte die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter eine möglichst umfassende Einsatzdokumentation führen lassen.[...]
3.3.5
[...]Sobald vor Ort eine Einsatzleitung ihre Arbeit aufgenommen hat, ist auch diese für die Dokumentation und insbesondere für die Lagedarstellung in ihrem Bereich zuständig.[...]
[...]Dokumentation ist das Erfassen, Sammeln, Ordnen und Aufbewahren von Informationen und Sachverhalten, die für den Einsatz zum Zwecke des Nachweises des verantwortlichen Handelns, der Information und zur späteren Auswertung wesentlich sind.[...]
[...]Zur Lagedarstellung und zur Dokumentation dienen Einsatzunterlagen und Übersichten. Die wichtigsten sind:[...]
[...]Ton- und Bildaufzeichnungen[...]
Das bedeutet natürlich nicht, dass man alles Fotografieren darf was man möchte und erst recht nicht, dass diese Bilder veröffentlicht werden dürfen (auch nicht für interne Schulungen). Wenn es aber darum geht, für die Dokumentation des eigenen Handelns "wesentliche(!)" Situationen festzuhalten und diese im Anschluss unter Verschluss zu den Akten zu legen, dann sollte sich doch daraus schon eine gewisse Legitimation ergeben.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|