Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuermelder einschlagen für RTW? | 11 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852856 |
Datum | 03.11.2019 07:50 MSG-Nr: [ 852856 ] | 3256 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Brandmeldeanlage
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Brandmeldeanlage
Guten Morgen
Wenn bei einem akuten medizinischen Notfall wirklich zeitnah keine Möglichkeit bestände würde ich das als gerechtfertgt ansehen und dies beispielsweise als keinen Verstoß gegen den § 145 StGB ansehen. Man muß aber damit rechnen, dass statt des zu erwartenden RTW erstmals ein Löschzug der Feuerwehr anrückt, wobei bei vielen Objekten mit BMA gem. AAO auch Rettungsdienstkräfte mit anrücken.
Hier hat vor Jahren nachts in einem Parkhaus von der Anzahl junger Männer bedrohte junge Frau in ihrer Not die BMA ausgelöst, spricht den Feuermelder gedrückt, die kurz darauf zuhörende Sondersignalanlagen der anrückenden FW-Fahrzeuge veranlassten die Angreifer die Flucht zu ergreifen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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