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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuermelder einschlagen für RTW? | 11 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852882 | ||
Datum | 04.11.2019 11:38 MSG-Nr: [ 852882 ] | 1702 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan G. Warum? Wo siehst Du hier ein Problem? jede Menge, wenn die absehbaren Umstände nicht angemessen sind. Beispiele: 1. Verletzter ansprechbar und halbwegs stabil. => Kann alleine gelassen werden, um Hilfe zu holen 2. Verletzter Reanimationspflichtig => BMA Arlarmierung gerechtfertigt, wenn kein anderes Komunikationsmittel zur Hand In großen Werken ist das halt anders, weil die teilweise erst den Räumungsalarm nach Lage betätigen. Wenn ich aber in einem Hotel bin, ist ist es kein Spaß mitten in der Nacht wegen einer verstauchten Hand oder auch einem gebrochenen Fuß evakuiert zu werden. Immer die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. | ||||
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