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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuermelder einschlagen für RTW? | 11 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 852888 | ||
Datum | 04.11.2019 12:46 MSG-Nr: [ 852888 ] | 1586 x gelesen | ||
Die Frage war "darf man..." und nicht "sollte man..." Es interessiert schlichtweg nicht, ob das irgendjemand spaßig findet oder nicht - ein Verbot gibt es nicht / sehe ich nicht. Verboten ist nur der Missbrauch von Noteinrichtungen, den man in der Ausgangsfrage einfach nicht unterstellen kann, ohne die Frage unzulässigerweise (und auch noch ohne es zu erwähnen) zu erweitern. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist hier sicher nicht gefordert. | ||||
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