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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuermelder einschlagen für RTW?    # 11 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW852892
Datum04.11.2019 14:24      MSG-Nr: [ 852892 ]1602 x gelesen

Geschrieben von Stefan G.Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist hier sicher nicht gefordert.

Doch, die sehe ich durchaus.

Prüfung der Verhältnismäßigkeit und vor allem der Notwendigkeit und Geeignetheit.

Probleme dabei für den Laien:
Kommt beim BMA-Alarm auch wirklich gleich der Rettungsdienst mit, oder bleibt es bei einem "Ersthelfer mit Funkgerät", der dann erst zehn Minuten später den Rettungsdienst alarmiert?
Welche Auswirkungen (neben der Alarmierung der Feuerwehr) hat die BMA-Auslösung noch?

Insbesondere aber die Frage nach den Alternativen:
Kann ich zum Beispiel in fünf Minuten ein Telefon erreichen, dann kann das besser sein als zehn Minuten auf die Feuerwehr zu warten, die dann über Funk den Rettungsdienst alarmiert. Muss es aber nicht, wenn ich dafür den Patienten alleine lassen muss und dadurch weiteren Schaden riskiere.

Ich bleibe deswegen dabei: Erlaubt nur, wenn notwendig (und notwendig nur, wenn auch sinnvoll), deshalb Einzelfallentscheidung.

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 03.11.2019 01:39 tobi7as 7d., hameln
 03.11.2019 02:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.11.2019 07:36 Stef7an 7G., Dieburg
 04.11.2019 11:38 Hara7ld 7S., Köln
 04.11.2019 12:46 Stef7an 7G., Dieburg
 04.11.2019 14:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund  
 04.11.2019 17:43 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 03.11.2019 07:50 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 03.11.2019 19:08 Rüdi7ger7 Z.7, Mühltal
 03.11.2019 19:44 Tobi7as 7B., Pulheim + Leverkusen
 04.11.2019 07:35 Stef7an 7G., Dieburg

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