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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO und GPS Tracking Digitalfunk | 20 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 853040 | ||
Datum | 14.11.2019 10:34 MSG-Nr: [ 853040 ] | 2032 x gelesen | ||
Ich bin auf die fachkundigen Erläuterungen hierzu gespannt. Ich denke man muss hier aber verschiedene Szenarien unterscheiden. Von welchen Fahrzeugen reden wir hier? Grundsätzlich ist hier ja schon ein Unterschied, dass bei Servicefahrzeugen, wie in den Beispielen genannt wurde eine 1:1 Beziehung zwischen Fahrzeug und Fahrer besteht und meistens die "Besatzung" auch nur aus einer Person besteht. Des weiteren reden wir hier von Fahrzeugen, die während der Arbeitszeit und damit auch in den Pausenzeiten bewegt werden. Fahrzeuge einer freiwilligen Feuerwehr? --> Hier ist es erst mal gar nicht möglich zu sagen, wer das Fahrzeug im Augenblick fährt. Da diese ja erst im Alarmfall besetzt werden und auch bei Bewegungsfahrten/Übungsdiensten werde ich selten vorher das schon erfasst haben. --> Berufsfeuerwehr/RTW/etc. Hier sind die wenigsten Fahrzeuge nur mit 1 Person besetzt und es gibt ein öffentliches Interesse, dass im Notfall das nächste verfügbare Fahrzeug disponiert wird, Dadurch ergeben sich ja auch Anforderungen, dass die Fahrzeuge nicht völlig frei durch die Gegend fahren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | ||||
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