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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKatS: Bundesregierung beschließt Enteignungen im Notfall9 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853557
Datum02.12.2019 10:30      MSG-Nr: [ 853557 ]2113 x gelesen

Guten Tag

Schon zu Zeiten des LSHD und später im Bereich des Erweiterten Katastrophenschutz konnten beisielsweise Fahrzeuge und Geräte beordert werden.
Neben den vom Bund zu beschaffenden Fahrzeugen wiesen die STAN für die aufgestellten Einheiten der LS-Fachdienste `zu beordernde Fahrzeuge ´ auf. Diese Fahrzeuge z.B. Räumgeräte, Baufahrzeuge ,Tiefladeanhänger, Zugmaschinen, Kipper aber auch einfache PKW, Kombi und Kräder konnten im Spannungs- oder Verteidigungsfall aus der freien Wirtschaft teilweise samt entsprechenden Fachpersonal beordert werden. Dazu waren bereits im Friedensfall die Besitzer dieser Fahrzeuge/Geräte informiert und mit Vermerk im Kfz-Brief (?) registriert. Die Verfügbarkeit der entsprechenden zu beorderten Fahrzeuge wurde gelegendlich kurzfristig überprüft, dazu mußten sich deren Halter zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Plätzen zur Überprüfung einfinden.
Zur STAN solcher Einheiten, besonders für den ABC-Zug gab es sieben Fahrzeuge, ein Krad und einen Anhänger zu beordern.
Aber auch für den LZ-Wasserversorgung oder LZ-Rettung waren beispielsweise je ein Krad und ZugTrupp-Kw und beim LZ-W noch ein Wasserversorgungstruppfahrzeug zur Beorderung vorgesehen.
Auch jetzt sehen diverse Länder-Katastrophenschutz-Gesetze die Beorderung von Fahrzeugen und Geräte vor.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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