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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ex-Feuerwehr-Chef wird nach 34 Jahren wegen blindem Auge entlassen | 7 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 854232 | ||
Datum | 15.12.2019 13:26 MSG-Nr: [ 854232 ] | 1431 x gelesen | ||
Ich muß meinem vorherigen Beitrag noch etwas Wichtig hinzufügen. Die Mitteilung zur Aberkennung der "Feuerwehrtauglichkeit" enthält ja sicher eine Rechtsmittelbelehrung. Sonst wäre der Bescheid schon ein Fall für die runde Ablage und nichtig. Darin steht, dass innerhalb weniger Wochen ein Widerspruch gegen diese Entscheidung bei der Stadt eingelegt werden kann. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten und dann gibt es (oder oft auch nicht) eine Eingangsbestätigung und eine Antwort von der Stadt. Dann kann man das weitere Vorgehen abwägen. Auf alle Fälle sollte man die untere Aufsichtsbehörde (LK?) und den zuständigen Feuerwehrverband über den Vorgang informieren und um Unterstützung bitten. MkG Klaus | ||||
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