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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEx-Feuerwehr-Chef wird nach 34 Jahren wegen blindem Auge entlassen7 Beiträge
AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen854232
Datum15.12.2019 13:26      MSG-Nr: [ 854232 ]1431 x gelesen

Ich muß meinem vorherigen Beitrag noch etwas Wichtig hinzufügen. Die Mitteilung zur Aberkennung der "Feuerwehrtauglichkeit" enthält ja sicher eine Rechtsmittelbelehrung. Sonst wäre der Bescheid schon ein Fall für die runde Ablage und nichtig. Darin steht, dass innerhalb weniger Wochen ein Widerspruch gegen diese Entscheidung bei der Stadt eingelegt werden kann. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten und dann gibt es (oder oft auch nicht) eine Eingangsbestätigung und eine Antwort von der Stadt. Dann kann man das weitere Vorgehen abwägen. Auf alle Fälle sollte man die untere Aufsichtsbehörde (LK?) und den zuständigen Feuerwehrverband über den Vorgang informieren und um Unterstützung bitten.

MkG

Klaus

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 12.12.2019 12:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.12.2019 17:08 Volk7er 7C., Garbsen
 15.12.2019 11:43 Klau7s K7., Mittweida
 15.12.2019 13:18 Volk7er 7E., Eydelstedt
 15.12.2019 13:37 Klau7s K7., Mittweida
 15.12.2019 13:26 Klau7s K7., Mittweida
 15.12.2019 15:08 Seba7sti7an 7W., Linden

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