Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Anhaltestab rot beleuchtet, warum Standard auf Löschfahrzeugen der Feuerwehr? | 26 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8B., Hamburg / | 854460 |
Datum | 22.12.2019 20:25 MSG-Nr: [ 854460 ] | 5027 x gelesen |
Infos: | 23.12.19 BBK: Vorläufige Führungszeichen (Übermittlungszeichen) für den Luftschutzhilfsdienst - Verkehrsarten, ca. 1960
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Straßenverkehrsordnung
Auch wenn man schon Jahrzehnte in der Feuerwehr aktiv ist, bei verschiedenen Feuerwehren mit verschiedenen Einsatzfahrzeugen unterwegs war, es kommt dann doch mal der Tag, da fragt man sich warum.
Warum wird auf (fast) jedem Einsatzfahrzeug der rot beleuchtete Anhaltestab mitgeführt?
Welche Rechtsgrundlage gibt, dass Feuerwehr leitend in den Straßenverkehr eingreifen darf? Vor allem wenn darauf "Halt! Feuerwehr" steht?
Ist dies nach StVO §36 Absatz 5 nicht ausschließlich der Polizei vorbehalten und erlaubt?
Da der Anhaltestab ja quasi Standard ist, muss es da ja eine Rechtsgrundlage zur Nutzung im Straßenverkehr geben, er unterscheidet sich ja schon von Verkehrssicherungsgerät wie Leitkegel und Blitzleuchte, welche Rechtsgrundlage gibt es als Feuerwehr mit dem Anhaltestab regelnd und leitend in den Straßenverkehr einzugreifen, obwohl dies der Polizei vorbehalten ist (außer in Bsyern)
Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr
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| 22.12.2019 20:25 |
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Tobi7as 7B., Hamburg | |