Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Anhaltestab rot beleuchtet, warum Standard auf Löschfahrzeugen der Feuerwehr? | 26 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 854475 |
Datum | 23.12.2019 07:22 MSG-Nr: [ 854475 ] | 2483 x gelesen |
Infos: | 23.12.19 BBK: Vorläufige Führungszeichen (Übermittlungszeichen) für den Luftschutzhilfsdienst - Verkehrsarten, ca. 1960
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Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Tobias B.Es ging um eine Rechtsgrundlage, da der Anhaltestab schon anders zu bewerten ist als Verkehrssicherungsgerät
Richtig.
Ein Verkehrssicherungsgerät wird im Straßenverkehr eingesetzt.
Ein Anhaltestab wird aber nicht im Straßenverkehr eingesetzt, denn wenn die Feuerwehr ihre Einsatzstelle sperrt ist dies kein öffentlicher Straßenverkehr mehr, weshalb auch die StVO, StVZO und FEV nicht mehr gilt.
Überspitzt gesagt, wenn die Feuerwehr die Straße sperrt, dürfte in dem abgesperrten Bereich ein Jugendlicher ohne Fahrerlaubnis fahren.
Zitat:"BGH v. 25.04.1972:
Eine Straße ist öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts (§ 1 StVG, § 1 StVO a.F.), wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird."
Und dies fällt raus, sobald die Feuerwehr ihr Auto quer stellt, ein Flatterband über die Straße hängt oder eben jemand mit dem roten Anhaltestab da steht.
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Geändert von Alexander H. [23.12.19 07:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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