Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Anhaltestab rot beleuchtet, warum Standard auf Löschfahrzeugen der Feuerwehr? | 26 Beiträge |
Autor | Step8han8 S.8, Birstein / Hessen | 854480 |
Datum | 23.12.2019 10:29 MSG-Nr: [ 854480 ] | 2217 x gelesen |
Infos: | 23.12.19 BBK: Vorläufige Führungszeichen (Übermittlungszeichen) für den Luftschutzhilfsdienst - Verkehrsarten, ca. 1960
|
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Straßenverkehrsordnung
Moin,
Geschrieben von Tobias B.Warum wird auf (fast) jedem Einsatzfahrzeug der rot beleuchtete Anhaltestab mitgeführt?
Damit man optisch vor einer Sperrung warnen kann.
Geschrieben von Tobias B.Welche Rechtsgrundlage gibt, dass Feuerwehr leitend in den Straßenverkehr eingreifen darf? Vor allem wenn darauf "Halt! Feuerwehr" steht?
Diese findet sich in den jeweiligen Brandschutzgesetzen.
Für Hamburg hier:
Geschrieben von ---Feuerwehrgesetz Hamburg §25 Abs. 2--- (2) 1 Die zuständige Behörde kann eine Person vorübergehend vom Einsatzort der Feuerwehr, dessen Umgebung und dessen Zugangs- oder Zufahrtswegen verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten dieser Orte untersagen, um Gefährdungen der Person zu vermeiden. 2 Die Platzverweisung kann auch gegenüber Personen ausgesprochen werden, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen den Einsatz der Feuerwehr oder ihrer Hilfskräfte behindern. 3 Die Personen können verpflichtet werden, die von ihnen mitgeführten Fahrzeuge zu entfernen.
Diese oder ähnliche Passagen gibt es in allen Brandschutzgesetzen.
In Hessen zum Beispiel wird durch das HBKG das Grundrecht auf Freizügikeit eingeschränkt.
Hier dazu mal denGeschrieben von --- Artikel 11 des Grundgesetztes
--- (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Geschrieben von Tobias B.Ist dies nach StVO §36 Absatz 5 nicht ausschließlich der Polizei vorbehalten und erlaubt?
Nein und wie kommst du darauf?
Da geht es rein um Verkehrskontrollen.
Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|