Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Anhaltestab rot beleuchtet, warum Standard auf Löschfahrzeugen der Feuerwehr? | 26 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 854506 |
Datum | 24.12.2019 01:01 MSG-Nr: [ 854506 ] | 1302 x gelesen |
Infos: | 23.12.19 BBK: Vorläufige Führungszeichen (Übermittlungszeichen) für den Luftschutzhilfsdienst - Verkehrsarten, ca. 1960
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Geschrieben von Thomas M.Verkehrszeichen ordnet der Straßenbaulastträger an,
nein, die Straßenverkehrsbehörde...
Geschrieben von Thomas M.also allgemein die Gemeinde
...im Allgemeinen die Kreisordnungsbehörde.
Aber es ist im Einzelnen noch komplizierter.
Mir wäre auch kein Fall bekannt, in dem z.B. eine Kreisfreie Stadt die Einsatzleiter ihrer Feuerwehr mit den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde betraut hätte, damit diese an der E-Stelle das Aufstellen von Leitkegeln anordnen dürfen.
Da hat das "Absperren dürfen wir nach Brandschutzrecht, und das mit den Kegeln passt dann schon irgendwie" wohl immer gereicht ;-)
Wie gesagt: in der Praxis funktioniert es ja. Aber eine saubere Rechtsgrundlage gibt es einfach nicht.
Ganz im Gegensatz z.B. zu den Besatzungen von Abschlepp- oder Bergungsfahrzeugen, die dürfen Zeichen 610 aufstellen...
(ob von denen dann auch eine Rechtswirkung im Sinne der Anlage 4 Satz 1 zu Nr. 1-7 ausgeht darf wohl offen bleiben, weil sich da auch bei behördlich angeordneten Leitkegeln kaum jemand dran hält)
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