Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 856425 |
Datum | 17.02.2020 11:40 MSG-Nr: [ 856425 ] | 2176 x gelesen |
Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
Und all das ist mit dem 18. Geburtstag auf einmal kein Problem mehr? Insbesondere eventuelle belastende Einsätze? Ich meine jetzt nicht aus juristischer Sicht, da mag man das so interpretieren können. Aber rein in der Realität kann das von Person zu Person unterschiedlich sein. Der eine hat mit 16 da keinerlei Probleme damit, der andere auch mit 46 noch.
Ich komme jetzt mal wieder auf die juritische Sicht zurück, die UVV-FW sagt zu Einsatz Minderjähriger im § 17, :
" Dabei sind auch mögliche psychische Gefährdungen zu berücksichtigen "
Könnten jetzt, wenn ein U-18 FW-Angehöriger im Einsatz einen pysch. Knacks bekommt, seine Eltern die "Feuerwehr" dahin beziehend wg. Verstoßes gegen die Vorgaben der UVV-FW verklagen, was bei einem Ü-18 nicht mehr möglich wäre ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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