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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 856428 | ||
Datum | 17.02.2020 13:39 MSG-Nr: [ 856428 ] | 2026 x gelesen | ||
Da bin ich auch schon mal drauf rein gefallen. Daher ist es so wichtig, das das Hobby feuerwehr ein Hobby bleibt. Ein Marathonläufer verausgabt sich halt auch mal und trainiert auch am Wochenende. Wenn die Schüler allerdings durch den Feuerwehreinsatz die Augen nicht mehr auf bekommen, geht das gar nicht. Insgesamt mus man sagen, das die Auslegenden Stellen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendämter usw.) die positiven Wirkungen eines Ehrenamtlichen Engagements schätzen und normalerweise keinen Strick draus drehen. Allerdings muss alles im Rahmen bleiben. Übungsdienst bei einem 17 Jährigen bis 22 Uhr ist halt Ok. Einsatz ist nicht Ok. Brötchenschmieren mit der Jugendfeuerwehr im Feuerwehrhaus ist ok. Für den Mitternachtswächter aber schon nicht mehr. Aber eine Fahrt zum Einsatzort? Am Einsatzort sein? Am Verletzten arbeiten? Die Frage ist, wo die Grenze liegt. Ich persönlich würde die Grenze sicherlich weiter nach Hinten ausdehnen. Aber hier hat die Unfallkasse nun den Riegel vorgeschoben. Mutmaßlich, weil die Grenzen wohl zu oft zu weit in die Unvernunft verschoben wurden. Auch schätze PS: Bei einer 08/15 Wiederbelebung auf dem Schulhof will die Unfallkasse inzwischen auch die Namen aller Zeugen und aller Helfer haben. Auch so Informationen zu Seelsorgerischen Maßnahmen usw. werden abgefragt. Das war vor 30 Jahren auch nicht so. Manches wird einfach besser. | ||||
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