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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 856433 | ||
Datum | 17.02.2020 15:26 MSG-Nr: [ 856433 ] | 1900 x gelesen | ||
Bitte noch den Geltungsbereich in § 1 JArbSG beachten! Dieses gilt ausschließlich nur für unter 18-Jährige in einem Beschäftigungsverhältnis! Die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Jugendorganisation (auch einer BOS) ist keine Beschäftigung im Sinne des Gesetzes; ist auch schon wiederholt von verschiedenen Bundesgerichten festgestellt worden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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