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| Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge | 
        
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 856438 | 
| Datum | 17.02.2020 17:42      MSG-Nr: [ 856438 ] | 1786 x gelesen | 
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Landesfeuerwehrverband
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
| Guten Tag
 
 Geschrieben von Lars B.
 
 
 Ich als GF sehe bei Alarmierung das Alarmstichwort [...]  
 Das sehe ich als eine örtliche UVV-FW-konforme Lösung an.
 
 Für BaWü, wie u.a. auch "Hier " beschrieben, stellt sich diese Thematik halt jetzt nicht, und mit einer Änderung des § 11, Abs. 1 FwG  ist auch in Zukunft nicht zu rechnen. In den letzten Gesetzesnovellen zum FwG wurde eine diesbezügliche Änderung -trotz schon vor vielen Jahren  u.a. vom LFV gefordert-  abgelehnt und BaWü ist trotzdem noch  nicht abgebrannt ;-)))
 
 Ob das gerne vorgebrachte Motivationsargument wirklich so ausschlagebend ist ? Laufen in BaWü -und anderen BL-  den FF wirklich so viele 16-17-Jährige davon, weil sie erst mit 18 in den Einsatz dürfen ?
 Ich beobachte aber, dass man mehr gut ausgebildete junge FW-Angehörige, so um die Zwanzig, aus vielerlei Gründen  verliert, sollte man dieser Alters/Personengruppe mehr Aufmerksamkeit widmen ?
 
 
 Gruß aus der Kurpfalz
 
 Bernhard
 
 " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
 
 (Heinrich Heine)
 
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 Geändert von Bernhard D. [17.02.20 17:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =  | 
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