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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHaftung / Ladungssicherung - war: Sicherung eines Löschteichs?19 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern856563
Datum22.02.2020 14:15      MSG-Nr: [ 856563 ]1871 x gelesen

Oh, jetzt kommst Du in eines meiner Spezialgebiete ;--)

Der Bürgermeister - wenn er seine Hausaufgaben halbwegs gemacht hat zahlt keinen Pfennig!!!

Die 800,- die Du erwähnst betreffen den sogenannten "Halterverstoß" ("Sie ließen die Fahrt zu, oder ordneten sie an...") bei der mangelnden Ladungssicherung. Diese Halterpflichten kann der Bürgermeister delegieren. Das wird er in der Regel auf den Kommandanten tun. Damit ist der Bürgermeister schon mal raus.

Der Kommandant kann auch rauskommen, wenn er seinen Halterpflichten nachgekommen ist:
- Unterweisung über die richtige Ladungssicherung
- regelmäßige Belehrungen
- das zur Verfügung stellen der erforderlichen Ausrüstung;

Der Kommandant hat immer dann ein Problem, wenn der Fahrzeugführer in seiner Anhörung sagt:
- Hab ich noch nie gehört
- machen wir bei unserer Feuerwehr immer so
- wir haben nichts zum Sichern;

Wenn dann der Kommandant nicht das Gegenteil beweisen kann, dann hat der tatsächlich das Problem, stimmt.

Wenn der Kommandant dann sagt (und das durch Belehrungsnachweise nachweisen kann):
Hab ich Unterwiesen, hab ich belehrt, aber die Stadt hat uns das Ladungssicherungsmaterial nicht kaufen lassen --> dann kommt der Bürgermeister wieder ins Boot.

Wenn aber der Fahrer nichts sagt bzw. angibt: Ja, weiß ich und wir haben ja eigentlich hinten im Geräteraum was zum Sichern, aber das war mir zu viel Aufwand, dann kommts gar nicht zur Halteranzeige.

Also kurz und gut: Der Halter muss seinen Halterpflichten nicht nachkommen, damit er hier belangt werden kann. Die ein oder andere Bußgeldbehörde mag von Haus aus einen Halterverstoß anzeigen bei einem Ladungssicherungsverstoß, in Bayern weiß ich dass das Bußgeld ganz ohne jeden Hinweis auf ein Halterverschulden nicht erlassen wird. Da muss der Kontrollbeamte wenigstens einen Satz in der Bemerkungszeile dazu schreiben, sonst erlässt die ZBS den Bußgeldbescheid gar nicht.

Zu diesem Beispiel gleich noch die positive Seite:
der Ladungssicherungsverstoß Gefahrgut ist für den Fahrer mit 300,- zwar deutlich teurer als der normale Ladungssicherungsverstoß mit 60,- , aber dafür ist da kein Punkt dabei, beim normalen Ladungssicherungsverstoß schon ;-)

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 22.02.2020 13:21 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald Sicherung eines Löschteichs?  
 22.02.2020 13:57 Alex7and7er 7H., Burgheim
 22.02.2020 14:15 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 24.02.2020 08:07 Jens7 R.7, Lützen
 24.02.2020 08:35 Lars7 B.7, Zwinge
 24.02.2020 10:28 Alex7and7er 7H., Burgheim
 24.02.2020 11:13 Lars7 B.7, Zwinge
 24.02.2020 11:42 Jan 7R., Hahnheim
 24.02.2020 12:10 Sven7 R.7, Brakel
 24.02.2020 11:42 Jens7 R.7, Lützen
 24.02.2020 12:12 Hara7ld 7S., Köln
 24.02.2020 14:50 Alex7and7er 7H., Burgheim
 24.02.2020 15:56 Jens7 R.7, Lützen
 25.02.2020 08:36 Lars7 B.7, Zwinge
 24.02.2020 11:43 Udo 7B., Schiltach  
 24.02.2020 14:53 Alex7and7er 7H., Burgheim
 24.02.2020 12:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 24.02.2020 13:13 Jens7 R.7, Lützen
 24.02.2020 13:25 Neum7ann7 T.7, Bayreuth

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