Oh, jetzt kommst Du in eines meiner Spezialgebiete ;--)
Der Bürgermeister - wenn er seine Hausaufgaben halbwegs gemacht hat zahlt keinen Pfennig!!!
Die 800,- die Du erwähnst betreffen den sogenannten "Halterverstoß" ("Sie ließen die Fahrt zu, oder ordneten sie an...") bei der mangelnden Ladungssicherung. Diese Halterpflichten kann der Bürgermeister delegieren. Das wird er in der Regel auf den Kommandanten tun. Damit ist der Bürgermeister schon mal raus.
Der Kommandant kann auch rauskommen, wenn er seinen Halterpflichten nachgekommen ist:
- Unterweisung über die richtige Ladungssicherung
- regelmäßige Belehrungen
- das zur Verfügung stellen der erforderlichen Ausrüstung;
Der Kommandant hat immer dann ein Problem, wenn der Fahrzeugführer in seiner Anhörung sagt:
- Hab ich noch nie gehört
- machen wir bei unserer Feuerwehr immer so
- wir haben nichts zum Sichern;
Wenn dann der Kommandant nicht das Gegenteil beweisen kann, dann hat der tatsächlich das Problem, stimmt.
Wenn der Kommandant dann sagt (und das durch Belehrungsnachweise nachweisen kann):
Hab ich Unterwiesen, hab ich belehrt, aber die Stadt hat uns das Ladungssicherungsmaterial nicht kaufen lassen --> dann kommt der Bürgermeister wieder ins Boot.
Wenn aber der Fahrer nichts sagt bzw. angibt: Ja, weiß ich und wir haben ja eigentlich hinten im Geräteraum was zum Sichern, aber das war mir zu viel Aufwand, dann kommts gar nicht zur Halteranzeige.
Also kurz und gut: Der Halter muss seinen Halterpflichten nicht nachkommen, damit er hier belangt werden kann. Die ein oder andere Bußgeldbehörde mag von Haus aus einen Halterverstoß anzeigen bei einem Ladungssicherungsverstoß, in Bayern weiß ich dass das Bußgeld ganz ohne jeden Hinweis auf ein Halterverschulden nicht erlassen wird. Da muss der Kontrollbeamte wenigstens einen Satz in der Bemerkungszeile dazu schreiben, sonst erlässt die ZBS den Bußgeldbescheid gar nicht.
Zu diesem Beispiel gleich noch die positive Seite:
der Ladungssicherungsverstoß Gefahrgut ist für den Fahrer mit 300,- zwar deutlich teurer als der normale Ladungssicherungsverstoß mit 60,- , aber dafür ist da kein Punkt dabei, beim normalen Ladungssicherungsverstoß schon ;-)
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