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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung / Ladungssicherung - war: Sicherung eines Löschteichs? | 19 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 856637 | ||
Datum | 24.02.2020 13:13 MSG-Nr: [ 856637 ] | 937 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. So wie jeder andere Chef, selber drum kümmern oder einen Bezahlen der die Verantwortung übernimmt. Aber Chef = Unternehmer = Stadt/Bürgermeister Stadtwehrleiter = Obere Führungskräfte Wehrleiter = Leiter eines Betriebs im Rahmen ihrer/seiner Aufgaben und Befugnisse Also ich sehe den Wehrleiter nicht als "Chef". Dies ist meine persönliche Meinung. | ||||
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