1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gut,
dann anders.
Ich muss meine Fahrer entsprechend schulen (können) , je nach dem was die örtlichen Gegebenheiten sind,sprich welche Fahrzeuge haben wir.
Bei einer großen Feuerwehr mit z.B. 10 verschiedenen Fahrzeugtypen und -größen fällt das entsprechend umfangreicher aus, als bei einer Wehr, die nur einen Stellplatz mit LF oder TSF hat.
Und dafür benötige ich dann u.U. auch entsprechend ausgebildete Unterweisende.
Es macht für mich ( als Unternehmer) ja eher keinen Sinn einen Fahrer am Fahrsicherheitstraining für Tankfahrzeuge teilnehmen zu lassen ( auch wenn das eine tolle Erfahrung ist), wenn ich nur eine Stückgutspedition bin.
Und so sollten wir das auch in unseren Feuerwehren abwägen.
Ein einzelnes TSF(W) oder LF ist in dem Bereich Ladungssicherung vermutlich einfacher zu schneller zu händeln, als ein Logistikwagen.
Soll heißen, ich unterrichte, das eben in einer TSF- Wehr das Thema Ladungssicherung und UVV etwas anders, als bei der oben verlinkten Publikation.
Da ist für mich wichtig, das der/die Fahrer bzw. alle FA wissen, es hat definitiv nichts z.B. auf dem Dach zu suchen, was da keinen fest zugewiesenen Lagerplatz hat und im Innenraum/Mannschaftsraum ebenso.Sowie eben die Tatsache,das ich nur das wieder auf das Fahrzeug nach einem Einsatz drauf packe, was ich ggf. vorher runter genommen habe.
Heißt ich kann bzw. darf plötzlich nicht 20 Schläuche oder 4 Atemschutzgeräte mehr transportieren,die vorher
nicht drauf waren.
Alles andere wie z.B.Gewichtsverteilung,(Lager)Einbauten , Auszüge auf dem Fahrzeug kann ich nicht ändern, da so vom Aufbau bzw.Hersteller vorgegeben und (hoffentlich) vom TÜV so genehmigt wurde und abgenommen ist.
Den Rest, wie z.B. Transport von mitgeführter Feuerwehrausrüstung in privaten Pkw ( was ja gern in kleineren Wehren bei z.B.Überprüfung Atemschutzgeräte gemacht wird)kann ich nur beeinflussen, wenn ich hier per Erlass/Dienstanweisung dieses generell verbiete.
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