Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Blaulicht-Fotograf klagt gegen Feuerwehr | 38 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 856718 |
Datum | 27.02.2020 09:40 MSG-Nr: [ 856718 ] | 2308 x gelesen |
Infos: | 23.02.20 Blaulicht-Fotograf klagt gegen Feuerwehr
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Feuerwehr
hallo,
dazu mal ein ganz aktuelles Beispiel:
gerade vor einigen Sekunden habe ich das von der Pressestelle der Polizei erhalten:
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Backnang: 9.25 Uhr, Zimmerbrand in der Sulzbacher Straße, bislang keine Verletzte, Feuerwehr im Einsatz
Datum: Thu, 27 Feb 2020 08:34:12 +0000
Von: xxxxxxxxxx
Backnang: 9.25 Uhr, Zimmerbrand in der Sulzbacher Straße, bislang keine Verletzte, Feuerwehr im Einsatz
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf B.
Polizeipräsidium Aalen
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Ich bin da offiziell im Presseverteiler drin. Unabhängig von meiner Fahrtzeit nach Backnang habe ich keine Chance den Erstangreifer beim Eintreffen abzulichten.
Der Zeitunterschied zwischen 09:25 Uhr ( offensichtlich Alarmierungszeit der FW ? ) und dem Versand der Info an die Presse durch die Polizei um 09:34 Uhr ist hier normal. So was wird erst nach den ersten Massnahmen der Polizei gemacht.
Ich denke die Argumentation das Blaulichtphotografen das Grundgesetz schützen ist da schon etwas entfernt hergeholt ;-)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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