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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sexuelle Belästigung - Bitte um Unterstützung | 24 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 857827 | ||
Datum | 06.04.2020 20:25 MSG-Nr: [ 857827 ] | 1362 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Unbedingt auch anzeigen. Im Geiste bin ich bei dir und mit deiner Argumentation hast du völlig recht. Aber Die Anzeige muss dem Opfer obliegen. Wenn das Opfer (noch) nicht in der Lage ist einen solchen Prozess durch zu stehen, ist niemandem geholfen da so was mit einem Freispruch endet. Das ist nichts anderes, als wenn das Opfer ein zweites Mal vergewaltigt wird. Deshalb die Nachfrage, wie es mit dem damaligen Opfer ist. Wenn diese Person so viel Abstand hat und so gereift ist, dem Täter Paroli zu bieten, dann ist der Druck auf das aktuelle Opfer deutlich geringer. Wenn es gut läuft, kann man das aktuelle Opfer sogar ganz aus der Zeugenvernehmung nehmen. Geschrieben von Felix H. "weiter zieht"Was natürlich nicht heißt, das man den Täter nicht das Leben schwer machen kann. Dezente informelle Hinweise sind manchmal die einzige Methode, wie man diesen Menschen bei kommt. Vor allem, weil diese Täter es verstehen auf dem Grat zwischen erlaubt und verboten zu wandeln. | ||||
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