Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 859098 |
Datum | 28.05.2020 22:03 MSG-Nr: [ 859098 ] | 1882 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Hallo @all,
für mich gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Es geht wie bei Schorle (Christian S) mit Kind nebenher.
2.Es ist geplant, es wird mit FW- Fahrzeug(en) gefahren. Dann bin ich verhindert weil ich das Kind beaufsichtigen muß. Vergleiche:
§ 323c StGB verpflichtet jeden zur Ersten Hilfe. Hilfe ist dann erforderlich, wenn der Verletzte oder Erkrankte ohne sie weiter einer gesundheitsbedrohlichen Gefahr ausgesetzt ist und der potenzielle Ersthelfer die Gelegenheit hat, die Gefahr abzuwenden. Von jedem Bürger wird die Unterstützung verlangt, die er leisten kann.
Eine Hilfeleistung ist zumutbar, wenn sie keine erhebliche Gefahr für den Helfer darstellt und damit keine andere wichtige Pflicht verletzt wird. Ist ein direktes Eingreifen nicht möglich, ist immer noch ein Notruf oder das anderweitige Herbeiholen von Unterstützung zumutbar. Strafbar macht sich, wer bei offensichtlicher Notlage einer Person vorsätzlich (bewusst und gewollt) keine Hilfe leistet bzw. keine Hilfe herbeiholt und damit zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Betroffene keine (baldige) medizinische Versorgung erhält.
Dies ist meine Meinung zu diesem Thema.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|